Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Wenn Sie Ihren Hund ohne Leihne auf einer Teilfläche innerhalb des Naturschutzgebietes "Südliche Fröttmaninger Heide" führen wollen, müssen Sie sich beim Landratsamt München in eine Liste eintragen und eine Hundeerkennungsmarke beantragen.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
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Die Marke ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Der Personalausweis ist daher mitzuführen.
Geben Sie den Namen der ausstellenden Behörde an.
Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Ich erkläre, dass weder bezüglich des Hundes noch bezüglich der oben genannten Personen nachfolgend aufgeführte Ausschlussgründe für eine Freistellung von der Leinenpflicht gemäß § 6 Abs. 4 Naturschutzgebietsverordnung „Südliche Fröttmaninger Heide“ vorliegen:
Es bestehen gegenüber dem Halter des Hundes oder der Person, die den Hund mitführt, keine sicherheitsrechtlichen Anordnungen in Bezug auf das Halten oder Mitführen von Hunden.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes München hat keine naturschutzrechtliche Anordnung in Bezug auf das Mitführen von Hunden wegen schwerwiegender oder wiederholter Zuwiderhandlungen gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Südliche Fröttmaninger Heide“ erlassen.
Nach dem Eingang und Prüfen des Antrags werden wir uns wieder bei Ihnen melden.