Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Im Landkreis München findet jedes Jahr eine Vielzahl an öffentlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Veranstaltungen statt. Die barrierefreie Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen sind für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Landkreis teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen.
Der Landkreis München bezuschusst die Anmietung von mobilen Rampen mit einem Betrag von max. 500 € für die Durchführung von gemeinnützigen Veranstaltungen im Landkreis München.
Voraussetzungen für die Bezuschussung sind die Antragsstellung mit dem hinterlegten Formular vor Durchführung der Veranstaltung. Es muss sich um eine gemeinnützige, öffentliche Veranstaltung im Landkreis München handeln, für die kein Eintrittsgeld genommen wird.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
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Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Geben Sie die Funktion oder Rolle der Person an.
Format: hh:mm
Es kann Ihnen ein Zuschuss von maximal 500 Euro für die Anmietung einer mobilen Rampe für die von Ihnen o. g. Veranstaltung gewährt werden. Die Wahl des Anbieters der Rampe steht Ihnen frei.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Als Nachweis senden Sie die Rechnung in Kopie an das Landratsamt München Sachgebiet 3.1.2.2 - Sozialplanung für Senioren und Inklusion Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München
Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass die von mir gemachten Angaben für die Bezuschussung der Rampe richtig und vollständig sind.
Ihr Antrag wird intern geprüft und bei fehlenden Unterlagen bzw. Fragen, werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Falle einer Bewilligung bitten wir Sie, die Rechnung innerhalb von 10 Werktagen bei der zuständigen Stelle per Post oder per E-Mail einzureichen.
Wir freuen uns sehr über Ihr Vorhaben und Ihr Engagement für mehr Inklusion im LKM.