Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Bezuschussung für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis (Maximal 10.000 EUR pro Fahrzeug)
Folgende Unterlagen sind einzureichen falls es sich um einen Umbau eines bereits bestehenden Fahrzeugs handelt:
- De-minimis-Erklärung (Landkreis München: Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis)
Hinweis:
Bitte füllen Sie die De-minimis-Erklärung zuerst vollständig aus. Im Anschluss können Sie das Dokument im Antrag hochladen.
Ohne die ausgefüllte De-minimis-Erklärung kann Ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.
Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
BundID
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BayernID
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Nachweis zum Fahrzeug:
Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Ihr Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben. Als Eingangsdatum für die Bearbeitung gilt der vollständig eingereichte Antrag.
Frühere Förderanträge: Wir weisen auf das Verbot der Doppelförderung hin. (Siehe Punkt 3.3 der Richtlinie zur Förderung von Inklusionstaxis im Landkreis München)
Förderbedingungen: Mir ist bewusst, dass eine Förderung nur nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Inklusionstaxis im Landkreis München erfolgen kann.
De-Minimis-Regelung: Dem Förderantrag ist eine ausgefüllte „De-minimis-Erklärung für Antragstellende“ beizufügen. Sollten im Laufe des Förderzeitraums weitere De-minimis-Beihilfen von Dritten in Anspruch genommen werden, muss das in Form einer „De-minimis-Erklärung für Antragstellende“ der Fördergeberin mitgeteilt werden. Soweit dies nicht der Fall ist, wird zum Zwecke der Förderung nach der Förderrichtlinie davon ausgegangen, dass keine weiteren De-minimis-Beihilfen in Anspruch genommen wurden. De-minimis-Beihilfen, die im Rahmen des Förderprogramms Inklusionstaxis erhalten wurden, müssen nicht mitgeteilt werden, da diese bei der Fördergeberin bekannt sind.
Datenschutz: Auf der nachfolgenden Seite finden Sie den Link zu unserer Internetseite, auf der alle Informationsblätter zum Datenschutz gemäß DSGVO gesammelt zur Verfügung stehen. Beachten Sie bitte das Informationsblatt bezüglich Inklusionstaxis unter "Chancengleichheit und gesellschaftliche Potentiale". Durch die Unterschrift auf dem Antrag nehme ich von der zuvor genannten Information zum Datenschutz Kenntnis und willige in die Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Ebenfalls willige ich mit meiner Unterschrift ein, dass wie in Ziffer 5 (siehe Förderrichtlinie) beschrieben, während des Nachweiszeitraums zur Prüfung der Fördervoraussetzungen ein Auszug der Genehmigungsurkunde mit Fahrgestellnummer beim Sachgebiet 3.3.1.3 – Verkehrsrecht automatisiert oder manuell abgefragt und verarbeitet werden dürfen.
Ihr Antrag wird intern geprüft und bei fehlenden Unterlagen bzw. Fragen, werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Falle einer Bewilligung bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zukommen zu lassen:
▪ Ausgefüllter Verwendungsnachweis (Formular) mit:
Wir freuen uns sehr über Ihr Vorhaben und Ihr Engagement für mehr Inklusion im LKM.